Allgemeine Geschäftsbedingungen der
SR-STUDIOS by Sina Ripa GmbH

Version 1.0 (Februar 2026)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Leistungen, welche von der SR-STUDIOS by Sina Ripa GmbH (nachfolgend «SR-STUDIOS») erbracht werden. Sie bilden integrierenden Bestandteil jedes Vertrages zwischen SR-STUDIOS und der anderen Vertragspartei (nachfolgend «Kundschaft», gemeinsam die «Parteien»). Die Geltung abweichender oder ergänzender Bestimmungen der Kundschaft ist ausgeschlossen, auch wenn SR-STUDIOS diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB im Widerspruch zu Bestimmungen stehen, welche die Parteien anderweitig in Textform vereinbart haben, gehen die letzteren diesen AGB vor.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Grundlage für den Vertragsschluss bildet das jeweilige Angebot der SR-STUDIOS in Textform (inkl. Leistungsbeschrieb) sowie die vorliegenden AGB. Angebote sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet sind. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist vierzehn Kalendertage gültig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.2 Das Angebot der SR-STUDIOS wird der Kundschaft in Textform (i.d.R. per E-Mail) zugestellt. Nach Annahme des Angebots und der AGB durch die Kundschaft bestätigt SR-STUDIOS der Kundschaft den Vertragsschluss in Textform. Mit der Bestätigung der SR-STUDIOS kommt der Vertrag verbindlich zustande. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung in Textform.

3. LEISTUNGEN DER SR-STUDIOS

3.1 SR-STUDIOS bezweckt die Beratung von Dritten im Bereich des digitalen Marketings. Insbesondere erbringt sie Leistungen in den Bereichen Content Creation, Betreuung von Social-Media-Kanälen, Schulungen und Workshops im Bereich Social Media, Erstellung, Bearbeitung und Optimierung von Bild- und Videomaterial, Social Media Auftritt (Konzepte, Strategien, Analysen und Planung) und Projektmanagement.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang wird jeweils im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung durch SR-STUDIOS definiert. Sofern nicht explizit in Textform und gegen zusätzliche Entschädigung vereinbart, erhält die Kundschaft lediglich das Nutzungsrecht am Endprodukt (vgl. Rz. 10.2).

3.3 SR-STUDIOS ist ermächtigt, die Leistung selbst zu erbringen oder im Namen und auf Rechnung der Kundschaft an einen Dritten zu übergeben.

3.4 Verzögert sich die Leistung aufgrund von Umständen, welche nicht vorhersehbar waren und ausserhalb des Einflussbereiches der SR-STUDIOS liegen (z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, verspätete oder fehlerhafte Lieferung von Produkten, Texte und anderen Unterlagen und andere zwingend rechtliche Beschränkungen), verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Für nachweisbare Schäden aus verspäteter oder unterbliebener Leistung haftet SR-STUDIOS nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

3.5 SR-STUDIOS kann ähnliche oder gleiche Inhalte, Konzepte oder Kampagnen für unterschiedliche Kunden erstellen oder betreuen. SR-STUDIOS wird dabei nicht den Interessen einer Kundschaft Vorrang gegenüber den Interessen einer anderen Kundschaft geben. Die Kundschaft erhält, sofern nichts anderes vereinbart, keine Exklusivität für Zusammenarbeit im Rahmen der erstellte Inhalte, Produkte, Konzepte und dergleichen. Das Erreichen von allfälligen Performance-Zielen der Kundschaft wird nicht garantiert.

3.6 Zu Referenzzwecken behält sich SR-STUDIOS das Recht vor, Beispiele von bereits veröffentlichen Produkten vorzuzeigen und bisherige Kunden zu nennen. Ebenfalls vorbehalten wird das Recht von SR-STUDIOS auf Namensnennung.

4. Pflichten und Gewährleistungen der Kundschaft

4.1 Die Kundschaft verpflichtet sich, SR-STUDIOS für ihre Leistungen und den damit verbundenen Auslagen und Verwendungen zu entschädigen.

4.2 Die Kundschaft verpflichtet sich zur Mithilfe sowie zur Einhaltung von festgelegten Aufgaben und Terminen und stellt SR-STUDIOS alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrages notwendig sind. Die Kundschaft trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge ihrer unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder nachträglich geänderten Angaben von SR-STUDIOS wiederholt werden müssen, verzögert werden oder zu einem Mehraufwand führen.

4.3 Die Kundschaft hat alle Dokumente, Produkte und Leistungen der SR-STUDIOS auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Etwaige Fehler oder Mängel sind SR-STUDIOS unverzüglich und unter genauer Angabe in Textform anzuzeigen, ansonsten gilt das Produkt oder die Leistung als abgenommen bzw. freigegeben. SR-STUDIOS ist berechtigt gewährleistungspflichtige Mängel nachzubessern.

4.4 Die Kundschaft trägt für die von ihr zur Bearbeitung und Veröffentlichung durch SR-STUDIOS freigegebenen Inhalte die alleinige Verantwortung. Es ist Sache der Kundschaft, die Rechtmässigkeit der Inhalte und der Produktionsorte sicherzustellen. Die Kundschaft ist verpflichtet, allfällig erforderliche Bewilligungen und Einwilligungen betroffener Personen rechtzeitig einzuholen und etwaige Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu wahren. Die Kundschaft gewährleistet insbesondere, dass sie SR-STUDIOS nur solche Inhalte zur Verarbeitung oder Nutzung zur Verfügung stellt, deren Rechte entweder ausschliesslich bei ihr liegen oder zu deren Weitergabe und Bearbeitung sie berechtigt ist.

4.5 Die Kundschaft hält SR-STUDIOS vollumfänglich schadlos von jeglichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich sämtlicher im Rahmen des Vertragsverhältnisses genutzten, erstellten, verarbeiteten und veröffentlichten Inhalte sowie für alle Schäden (inkl. Gerichts- und Anwaltskosten), die SR-STUDIOS daraus entstehen. Weitere Schadenersatzansprüche der SR-STUDIOS bleiben vorbehalten.

5. Terminverschiebung durch die Kundschaft

5.1 Die Kundschaft hat keinen Anspruch auf Verschiebung der vereinbarten Termine (z.B. Drehtag, Workshops, Produktion oder gesamte Projektzeitraum). Wünscht die Kundschaft eine Terminverschiebung, so sind die Ersatztermine einvernehmlich mit SR-STUDIOS zu bestimmen. SR-STUDIOS steht das Recht zu, die durch die Kundschaft gewünschten Ersatztermine ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5.2 Werden bereits vereinbarte Termine durch die Kundschaft nach Vertragsschluss verschoben, so schuldet sie SR-STUDIOS die folgenden Pauschalen:
a) Antrag um Verschiebung erfolgt bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 20 % der verschobenen Leistung gemäss Angebot (vgl. Rz. 2.1 f.).

b) Antrag um Verschiebung erfolgt 7 bis 13 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 40 % der verschobenen Leistung gemäss Angebot (vgl. Rz. 2.1 f.).

c) Antrag um Verschiebung erfolgt 3 bis 6 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 60 % der verschobenen Leistung gemäss Angebot (vgl. Rz. 2.1 f.).

d) Antrag um Verschiebung erfolgt 1 bis 2 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 80 % der verschobenen Leistung gemäss Angebot (vgl. Rz. 2.1 f.).

5.3 Bereits getätigte Auslagen (z.B. Reisekosten, Location-Reservierungen, Drittdienstleistende, Miete für Equipment etc.) sind durch die Kundschaft zusätzlich zu den Pauschalen gemäss Rz. 5.2 vollumfänglich zu bezahlen.

6. Entschädigungen und Rechnungsstellung

6.1 Alle Leistungen von SR-STUDIOS erfolgen gegen Entgelt. Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise in CHF (exkl. MwSt. und Auslagen).

6.2 Sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde, stellt SR-STUDIOS ihre Leistungen nach aufgewendeter Zeit in Rechnung. Die erbrachten Leistungen werden in der Rechnungsstellung detailliert und in 15-Minuten-Schritten dargestellt. Die Stundenansätze der Mitarbeitenden betragen je nach Berufserfahrung und Leistung CHF 150.00 bis maximal CHF 250.00. SR-STUDIOS behält sich vor, die Stundenansätze anzupassen.

6.3 Sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde, stellt jede Angabe über den geschätzten Zeitaufwand der SR-STUDIOS eine unverbindliche Schätzung dar und dient der Kundschaft lediglich als Orientierung. Die Kundschaft verpflichtet sich zur Bezahlung des tatsächlich geleisteten Aufwands der SR-STUDIOS.

6.4 Die Parteien können einen Fixpreis für einzelne Leistungen vereinbaren. Die Höhe des Fixpreises basiert jeweils auf dem Kenntnisstand der SR-STUDIOS zum Zeitpunkt der Offertenstellung. Erkennt SR-STUDIOS während der Projektdurchführung, dass der Fixpreis zu einer vollumfassenden Realisierung des Leistungsumfanges gemäss den Vorstellungen der Kundschaft nicht ausreicht, teilt SR-STUDIOS dies der Kundschaft umgehend mit. Akzeptiert die Kundschaft die erforderlichen Aufwendungen, wird eine Erhöhung des Fixpreises vereinbart. Andernfalls kann SR-STUDIOS in Absprache mit der Kundschaft den Leistungsumfang reduzieren und/oder anpassen, dass trotz des Beibehaltens des ursprünglichen Fixpreises die Leistung bestmöglich erzielt wird. Eine Abweichung des Fixpreises in Höhe von 10 % ist ohne vorgängige Mitteilung an die Kundschaft zulässig.

6.5 Für das durch SR-STUDIOS zur Verfügung gestellte und notwendige Equipment und Material sowie für etwaige Lizenzgebühren wird unter Berücksichtigung des konkreten Leistungsumfangs ein Pauschalpreis festgelegt.

6.6 Tätigt SR-STUDIOS im Rahmen der Vertragserfüllung Zahlungen im Namen der Kundschaft (z.B. für Social Media Werbeanzeigen oder sonstige Drittleistungen), werden diese Beträge der Kundschaft als Auslagen mit einem Zuschlag von 5 % zur Deckung von Transaktions- und Administrationskosten separat in Rechnung gestellt.

6.7 Rechnungen der SR-STUDIOS sind innert vierzehn Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich die Kundschaft ohne Mahnung in Verzug. Befindet sich die Kundschaft in Verzug, ist SR-STUDIOS berechtigt, Mahngebühren in Höhe von CHF 50.00 und Verzugszinsen von 5 % zu verlangen.

6.8 Für Leistungen, die SR-STUDIOS nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, werden Spesen (Transport- oder Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtungskosten etc.) zusätzlich in Rechnung gestellt. Für Autofahrten gilt eine Kilometerpauschale von CHF 0.75 pro Kilometer. Die Anfahrtszeit wird zu den üblichen Stundenansätze der Mitarbeitenden in Rechnung gestellt.

7. Review-Runden und Bestellungsänderungen

7.1 Im vereinbarten Fixpreis (vgl. Rz. 6.4) sind maximal zwei Review-Runden enthalten. Weitere Korrekturen oder Anpassungen gelten als zusätzlicher Aufwand und werden gemäss effektivem Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Es gelten die Stundenansätze gemäss Rz. 6.2.

7.2 Allfällige Leistungen, die aufgrund von Projektänderungen, Bestelländerung, Zusatz- und/oder Folgeaufträge oder ähnlichem anfallen, den vereinbarten Leistungsumfang übersteigen und zu einem Mehraufwand führen, sind zusätzlich zu vergüten – auch dann, wenn keine Vereinbarung über die Bestellungsänderung in Textform abgeschlossen wurde. Der Mehraufwand wird nach effektivem Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Es gelten die Stundenansätze gemäss Rz. 6.2.

8. Dauer, Beendigung und Rücktritt

8.1 Der Vertrag tritt mit der Bestätigung durch SR-STUDIOS in Kraft (vgl. Rz. 2.2) und dauert an bis zum Abschluss der vereinbarten Leistungen.

8.2 Bei einmaligen Leistungen (z.B. Content Creation, Durchführung einer Schulung oder Workshop, Erstellung von Bild- und Videomaterial, Konzept und Planung von Social Media Kampagnen etc.) kann die Kundschaft vor Vollendung der Leistung nur gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und gegen volle Schadloshaltung der SR-STUDIOS vom Vertrag zurücktreten. Die Rechte an bereits bestehenden Leistungen und den Ergebnissen der geleisteten Vorarbeiten verbleiben in diesem Fall bei SR-STUDIOS.

8.3 Bei wiederkehrenden Leistungen (z.B. laufende Betreuung) können beide Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf Ende einer Leistungsperiode das Vertragsverhältnis schriftlich kündigen. Diese dreimonatige Frist gilt auch für Vertragsanpassungen (z.B. Budgetreduktion).

8.4 Verstösst die Kundschaft gegen ihre Mitwirkungspflichten (z.B. Einhaltung von Terminen, Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen etc.) oder gegen die vereinbarten Vertragsbedingungen, ist SR-STUDIOS berechtigt, gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und gegen volle Schadloshaltung sofort vom Vertrag zurückzutreten.

8.5 Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, welche ausserhalb des Einflussbereichs der SR-STUDIOS liegen, die Leistung erheblich erschweren oder verunmöglichen, kann die SR-STUDIOS vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistet Arbeit ist zu entschädigen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Die Gewährleistung und Haftung der SR-STUDIOS wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen (insbesondere für Inhalte, welche von der Kundschaft freigegeben oder selbst veröffentlicht wurden sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn und Haftung für Hilfspersonen oder Dritte). Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit.

9.2 In diesem Zusammenhang wird zudem insbesondere auf Rz. 3.4 und 4.3 bis 4.5 hiervor verwiesen.

10. Urheberrecht und Nutzungsrecht

10.1 Die Urheberrechte an allen von SR-STUDIOS (bzw. ihren Mitarbeitenden) geschaffenen Werke (inkl. damit zusammenhängende Vorarbeiten, Entwürfe, Konzepte, Strategien, Kampagnenideen, Pläne, Präsentationen etc.) gehören ausschliesslich SR-STUDIOS.

10.2 Die Kundschaft erwirbt mit vollständiger Bezahlung der Entschädigung das Nutzungsrecht am Endprodukt. Die Herausgabe und Nutzung von Entwicklungsdaten, Rohmaterialien, Projektdateien, Presets, Templates, Skripte, Produktionsdaten sowie nicht umgesetzte Konzepte, Strategien, Ideen, Pläne, Präsentationen, Entwürfe und dergleichen sind nur dann Teil der Leistung, wenn deren Herausgabe und Nutzung in Textform und gegen zusätzliche Entschädigung ausdrücklich vereinbart wurden.

10.3 Der konkrete Umfang der erlaubten Nutzung des Endprodukts (insb. hinsichtlich Art, Zweck, Plattform etc.) ergibt sich aus dem Angebot bzw. dem Leistungsbeschrieb. Sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde, sind die Nutzungsrechte für die Dauer von zwei Jahren ab erstmaliger Veröffentlichung zeitlich beschränkt. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer oder eine Erweiterung des Nutzungsumfangs setzt eine ergänzende Vereinbarung in Textform zwischen den Parteien voraus und ist zusätzlich zu entschädigen.

10.4 Die Kundschaft ist ohne ausdrückliches Einverständnis in Textform von SR-STUDIOS nicht berechtigt, einzelne Änderungen oder Bearbeitungen an den betreffenden Werken von SR-STUDIOS vorzunehmen. Zudem ist die Kundschaft nicht berechtigt, ihre erworbenen Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.

10.5 Für jede widerrechtliche Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken von SR-STUDIOS sowie für jede Verletzung der vorliegenden Bestimmungen verpflichtet sich die Kundschaft zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von 50 % der gesamten Entschädigung für das entsprechende Projekt, jedoch mindestens CHF 10’000.00. Weitere Schadenersatzansprüche der SR-STUDIOS bleiben ausdrücklich vorbehalten.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten, welche die Kundschaft der SR-STUDIOS zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Basel-Stadt ausschliesslicher Gerichtsstand.